Anliegen
der Kurdinnen und Kurden in Deutschland an die deutsche Bundesregierung,
verfasst zum 18.10.2001 anläßlich des Treffens mit der Parl. Staatssekretärin
Frau Dr. Cornelie Sonntag-Wollgast, BMI und dem MdB Dietmar Schütz
Im Jahr 1998 wurde in der Europäischen Union eine Erklärung zu den Rechten von
Minderheiten verabschiedet.
Unser Anliegen ist es, dass
die ca. 600.000 bis 700.000 Kurdinnen und Kurden in Deutschland entsprechend
dieser Erklärung von offizieller Seite als ethnische Minderheit bzw. als
Volksgruppe anerkannt werden.
Auch die bisher ca. 100.000
kurdisch-stämmigen deutschen Staatsangehörigen müssen die Möglichkeit haben,
ihre Identität zu bewahren und auch sie sollten rechtliche Anerkennung ihrer
ethnischen und kulturellen Identität erhalten.
In der Praxis müssen aus
der Anerkennung aber auch konkrete Schritte und Maßnahmen in verschiedenen
Bereichen folgen. Diese werden im folgenden kurz und beispielhaft skizziert:
1. Muttersprachlicher Unterricht und Lehrerausbildung und -fortbildung in
Deutschland
1a. Unterricht in der
kurdischen Muttersprache sollte in ganz Deutschland angeboten werden, nachdem
dies bisher in fünf Bundesländern der Fall ist (Niedersachsen, Bremen,
Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg).
Auch
in diesen fünf Bundesländern ist die Situation noch verbesserungs- und
ausbaubedürftig.
Dort
sollte eine Gleichstellung für die Sprachen geschaffen werden, die in den
Herkunftsländern nicht Staatssprachen sind, oder die aus den Herkunftsländern
nicht unterstützt werden.
Eine entsprechende Nennung
in den einschlägigen Erlassen und sonstigen Veröffentlichungen wären wichtige
Signale zur Unterstützung.
1b. Für den
Muttersprachunterricht Kurdisch erachten wir Lehrerausbildungs-möglichkeiten für
notwendig, insbesondere auf dem Hintergrund der besonderen von Unterdrückung
gekennzeichneten Situation der kurdischen Sprache und Kultur. Kurdisch sollte
z.B. auch als ein Fach im Rahmen der Lehrerausbildung angeboten werden.
Wir
wünschen uns, dass die bestehenden Initiativen unsererseits zur
Lehrerfortbildung kurdischer Muttersprachlehrer anerkannt und unterstützt
werden, z.B. durch entsprechende Zertifizierungen.
Wir halten Initiativen, die
hier eine Kooperative Zusammenarbeit mit Universitäten und Bildungsträgern
voranbringen, in diesem Bereich für sehr sinnvoll.
1c. Da der
Muttersprachunterricht Kurdisch keine Förderung aus einem Herkunftsland erhält,
gibt es auch kein entwickeltes Material dazu. Es ist daher notwendig, die
Entwicklung von Unterrichtsmaterialien und deren Druck hier zu unterstützen.
Gleicher Bedarf besteht für
die Entwicklung von Lehrplänen (und Curricula), die kooperativ zu den
entsprechenden Lehrplänen der Bundesländer gestaltet werden sollten, um eine
qualifizierte, integrative und kooperative Arbeit des Muttersprachunterrichts an
allen Schulen zu ermöglichen.
2. Zugang zur Informations- und Kommunikationsmedien / Medienpolitik
Wie
dies für anderssprachige Sender und Programme bereits lange der Fall ist, ist
es überfällig, dass auch kurdische Sender und Programme der hier lebenden Bevölkerung
zugänglich gemacht werden. Dazu gehört vor allem die bundesweite Einspeisung
in die Kabelnetze. Hier ist unseres Erachtens insbesondere die
Bundesmedienanstalt gefordert.
Darüber
hinaus sollten regelmäßig auch im Rahmen des öffentlich rechtlichen Rundfunks
und Fernsehens in Deutschland kurdischsprachige Kultursendungen sowie solche zur
Information und Beratung u.s.w. der hier lebenden Kurdinnen und Kurden gesendet
werden können.
3. Kulturelle Rechte
3a.
Wir wünschen uns, dass es ein selbstverständliches Recht für in Deutschland
lebende kurdische Eltern ist, ihren Kindern auch kurdische Namen geben zu können.
Die Anerkennung kurdischer Namen darf nicht der willkürlichen
Entscheidungsbefugnis einzelner Standesbeamter oder -ämter liegen.
3b. Wir wünschen uns darüber
hinaus, dass in öffentlichen Bibliotheken kurdische und kurdisch-sprachige Bücher
und Zeitschriften der hier lebenden kurdischen Bevölkerung der Umgang mit den
eigenen literarischen und schriftlichen Kulturgütern ihrer Volksgruppe ermöglicht
wird.
Denkbar wäre auch die Eröffnung
einer Bibliothek für Literatur und Zeitschriften von sprachlichen Minderheiten
nach skandinavischem Vorbild.
3c. Kurdische
kulturelle Initiativen und kurdische Bildungsinitiativen sollten unterstützt
werden, z.B. bei der Veröffentlichung von Zeitschriften oder dem Angebot von
Kursen zur Sprachaneignung und Sprachverbesserung.
Wünschenswert wären auch
Kurse für Kurdisch als Fremdsprache, die für alle Interessierte offen sind.
4. Universitäre Sprach-
und Forschungsarbeit
4a.
Möglichkeiten zur Lehrerausbildung und -fortbildung sollten in Kooperation mit
Universitäten gefördert werden.
Kurdisch sollte als reguläres
Fach im Rahmen der Lehrerausbildung auch angesichts der relativ großen Zahl der
hier zur Schule gehenden kurdischen Kinder ermöglicht werden.
Lehrpläne und Curriculas für
den Muttersprachunterricht sind zu entwickeln.
4b.
Die Gründung einer Sprachakademie zur Erforschung der kurdischen Sprache, zur
Sprachpflege und zur Entwicklung der kurdischen Sprache würde ebenfalls der
besonderen Bedeutung der Situation der kurdischen Volksgruppe gerecht werden.
4c.
Zur konzeptionelle Entwicklung der Arbeit sowohl im Lehrerausbildungsbereich als
auch im Sprachbereich wäre aus unserer Sicht die Bildung einer gemeinsamen
Arbeitsgruppe wünschenswert.
Wir wünschen uns als
Kurdinnen und Kurden nicht eine parallele Gesellschaft, sondern eine integrative
mit demokratischen Normen und Werten ausgestattete Gesellschaft, in der
gegenseitige Akzeptanz und Befruchtung zum gemeinsamen Wohl aller beiträgt.
Unseres Erachtens gehört
dazu auch die gleichberechtigte Akzeptanz unserer Identität, Sprache und Kultur
als hier lebende Minderheit.
Berlin, am 18.10. 2001
Xiyasedin
Zaroj Stêrk (Kurdischer Lehrerverein in der Europäischen Union)
Eike-von-Repkow-Str. 38
26121 Oldenburg
Tel.: 0441-7775653
mail:
x.zaroj@gmx.de
Z.
Haco
(Kurdischer
PEN)