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Hat
die Türkei die Kopenhagener Kriterien der EU tatsächlich erfüllt? Von Mehmet SahinSeit dem EU-Gipfel in Helsinki im Dezember 1999, auf dem die Türkei als
EU-Kandidatin gekürt wurde, ist inzwischen 7 Jahre vergangen. Im Laufe des
EU-Annäherungsprozesses hat die Türkei über ihren Schatten gesprungen und
auf der gesetzlichen Ebene Fortschritte erzielt.
Viele Gesetzesvorlagen und Änderungsvorschläge zur türkischen Verfassung
passierten mit großer Euphorie über Nacht das türkische Parlament. Selbst
die Akteure wissen nicht wieviele Gesetze, Erlasse und Verordnungen sie im
Zuge des EU-Prozesses veranlasst haben, um die Türkei der Europäischen
Union ein Stück näher zu bringen. Gesetze wurden geändert, aber die Praxis blieb aus der Strecke, weil die Köpfe der Bürokraten und vieler Politiker der alten kemalistischen Kaderschule und Geiseln der türkisch-islamischen Synthese der neuen Zeit nicht folgten oder folgen wollten. Trotzdem wurden die Harmonisierungspakete der türkischen Regierung von der EU-Kommission in ihren Fortschrittsberichten mit Lob und Tat honoriert. Nachdem aber die Türkei am 17. Dezember 2004 auf dem EU-Gipfel in Brüssel einen Verhandlungstermin für den 3. Oktober 2005 genannt bekommen hat, lehnte man sich in Ankara zurück und atmete tief ein. Der lange Weg von 10-15 Jahren für die volle
Mitgliedschaft in die EU, die Anerkennung der griechischen Republik Zypern,
Umsetzung der Gesetzte in die Tat und viele andere noch zu erledigenden und
im Fortschrittsbericht der EU genannten „Kleinigkeiten“ bereiteten sehr
schnell Kopfschmerzen bei den Regierungspolitikern der Gerechtigkeits- und
Entwicklungspartei (AKP). Eben deswegen entwickelte sich seit Dezember 2004
eine Warteschleife in Sachen EU. Die Türkei wurde
diesbezüglich mehrmals von etlichen Brüsseler Diplomaten und Politiker
angemahnt. Kopenhagener Kriterien
Die Kopenhagener
Kriterien sind die Standards und Hauptformel für die Eröffnung der
Beitrittsverhandlungen mit den Kandidatenländern. Bei der Tagung des Europäischen
Rates in Kopenhagen im Juni 1993 wurden seitens der EU “als Voraussetzung
für die Mitgliedschaft“ in der Union neben „Wirtschaftliche
Kriterien“ und „Sonstige
Verpflichtungen“ folgende politische Kriterien festgelegt: „Eine
institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und
rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die
Achtung und den Schutz von Minderheiten.“ Da die
„Wirtschaftlichen Kriterien“ und „Sonstige Verpflichtungen“ nicht
Gegenstand dieser Auswertung sind, möchten wir uns anhand der Definition
der politischen Kriterien mit dem Stand der Demokratisierung und der Lage
der religiösen und ethnischen Minderheiten in der Türkei
auseinandersetzen, um zum Schluss vergleichen zu können, ob die Türkei
tatsächlich die Standards der EU, die Kopenhagener Kriterien, erfüllt hat
oder nicht. Die
EU meint zu dieser Frage „Ja“, „Die Türkei erfüllt die
politischen Kriterien von Kopenhagen für die Eröffnung von
Beitrittsverhandlungen hinreichend“, legt aber im Widerspruch zu
dieser Aussage am 9. November 2005 einen Fortschrittsbericht voller
Armutszeugnisse vor. Einerseits
einen Defizitbericht vorzulegen und andererseits zu behaupten, „die Türkei
erfülle die Kopenhagener Kriterien“, zeigt zwischen wievielen Stühlen
die EU-Kommissare in Brüssel sitzen. Die
Tatsachen sprechen eine andere Sprache
Die
EU-Kommission, die der Türkei die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien
bescheinigt, muss erklären in welchem anderen Kandidatenland –Bulgarien,
Rumänien und Kroatien- in einem Jahr; -
gegen
Menschenrechtsorganisationen über 50 Verfahren laufen (Fortschrittsbericht
2005), -
über 70
Intellektuelle wegen ihrer Gedanken vor Kadi stehen (FR, 06.01.06), -
über 400
Politischandersdenkende gefoltert werden (Jahresbericht 2005 der
Menschenrechtsstiftung TIHV), -
es über
5.000 politische Gefangene gibt und im Jahre 2005 wegen Meinungsäußerung
gegen 3.152 Personen Anklage erhoben wurde (Yeni Özgür Politika,
04.02.06), -
der
Gebrauch einer von 15-20 Millionen Menschen gesprochenen Sprache verboten
ist und selbst um Hilfe bettelnde alte Frauen abgewiesen werden, weil sie Türkisch
nicht sprechen können (General Hayri Kivrikoglu in Erzurum, Milliyet,
15.09.05), -
Musikkassetten
beschlagnahmt werden, weil sie auf einer anderen Sprache sind, als die
Amtsprache oder berühmte Sängerinnen (Gülben Ergen, Yildiz Tilbe) wegen
Anwendung der kurdischen Sprache im Fernsehen live angemahnt werden und dies
zur Entlassungen führt (Hürriyet, 03.10.05; ANF, 08.01.06), -
gegen die
Mitglieder einer Tanzgruppe wegen Tragen der traditionellen Tracht der
Kurden Anklage erhoben wird (Yüksekova, Sabah und Radikal, 20.12.05), -
gegen
politische Parteien Verbotsverfahren laufen (Fortschrittsbericht 2005), -
über 400
Menschen durch bewaffnete Auseinandersetzungen umkamen (Yeni Özgür
Politika, 04.02.06), -
Militärangehörige
Oppositionelle verschleppen und hinrichten und am helligsten Tag Bomben in
Geschäftshäuser legen (Semdinli, Yüksekova und Hakkari. Alleine gingen in
Semdinli, Yüksekova und Hakkari 17 Bomben hoch, Hürriyet 15.11.05), -
Tausende
Menschen in EU-Ländern um politisches Asyl bitten (Laut einer
Pressemitteilung des Innenministeriums stellten im Jahre 2004 in Deutschland
genau 4.148 Menschen aus der Türkei einen Asylantrag und die Zahl für 2005
betrug 2.958 Menschen) -
Opfer der
Menschenrechtsverletzungen 270 Mal vom Straßburger Menschenrechtsgerichthof
Recht bekommen und vom jeweiligen Land entschädigt werden (FAZ, 225.01.06)
usw. Nicht
nur dies. Es ist beschämend für die Brüsseler Diplomaten und Politiker,
dass der Oberbürgermeister einer Millionenstadt wie Diyarbakir wegen einem
Satz in kurdischer Sprache und Benutzung des Buchstaben „W“ in der
Neujahrsbotschaft „Sersala we piroz be“ angeklagt wird und sie dazu
nichts sagen. (ANF, 26.01.06) Nicht
Bulgarien, Rumänien oder Kroatien, sondern die Türkei steht im Bericht des
Freedom House u.a. neben Papua, Mosambik, Uganda, Tansania, Burkina Faso,
Sierra Leone, Cibuti, Äthiopien, Afghanistan, Kenia, Tonga, Liberia,
Mauretanien, Burundi, Gabon, Honduras, Nigeria, Kuwait, Madagaskar,
Kirgisien, Malaysia, Filipinien, Albanien, Jordanien, Bahrain, Bangladesh
und Bolivien in der Liste der „zum Teil freien Länder“. (Radikal,
21.12.05, Hürriyet, 29.12.05) Es
kann sein, dass wir in der Menschenrechts- und ungelösten Kurdenfrage
parteiisch sind. Jemand muss dann aber erklären, wie der Stand der religiösen
Minderheiten in der Türkei ist und ob die Türkei wenigstens in diesem
Bereich die Kopenhagener Kriterien erfüllt? Wenn
man aber von den religiösen Minderheiten in der Türkei spricht, darf man
nicht vergessen, dass sie (Armenier, Assyrer und Griechen) auch aufgrund
ihrer ethnischen Zugehörigkeit benachteiligt und diskriminiert werden. Wo Millionen von Aleviten keine Gebetshäuser errichten dürfen, wo Kinder der Aleviten, der Christen, der Yeziden und Atheisten an den als Pflichtfach eingeführten sunnitisch-islamischen Religionsunterricht teilnehmen müssen, wo den seit Jahrhunderten bestehenden Kirchen in Istanbul geistlichen Nachwuchs verboten wird, wo fast jeder europäischen Person eine Missionartätigkeit unterstellt wird, hat das Vorgehen des türkischen Staates weder mit Säkularität und Laizität noch mit der Gleichbehandlung der Religionen zu tun. Während
die seit 40 Jahren in Deutschland lebenden türkischen Muslime innerhalb
dieser kurzen Zeit laut einer Mitteilung der Deutschen Botschaft in Ankara
etwa 3000 Moscheen verfügen, werden den seit Jahrhunderten in Istanbul
lebenden Christen sogar Eigentumsrechte ihrer Kirchen und Immobilien
aberkannt. (Laut Erziehungsminister Hüseyin Celik gibt es in Westeuropa
insgesamt 5.000 Moscheen. Yeni Mesaj Internet Gazetesi, 9.10.05) Zum Schluss In welchem Land der Erde werden international verbrieften Namen der Tiere geändert, wissen wir nicht. Wir wissen lediglich, dass so etwas in der Türkei passiert. Am 5. März 2005 verbreitete die türkische Tageszeitung Hürriyet eine Meldung mit der Überschrift „Operation des Ministeriums gegen separatistische Tiere.“ Da das Ministerium für Umwelt und Forst glaubte, die unitäre Einheit des türkischen Staates würde mit den Namen einiger Tieren in Frage gestellt, hat es veranlasst, die Tiere, in deren Namen die Wörter „Kurdistan“ und „Armenien“ vorkommen, umzubenennen. So wurde der rote Fuchs „Vulpes Vulpes Kurdistanica“ in „Vulpes Vulpes“, und das wilde Schaaf „Ovis Armeniana“ in „Ovis Orien Anatolicus“ umbenannt. Alle beiden Tierarten sind vom Aussterben bedroht und die UNDP (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen) ist seit langem damit beschäftigt, diese vom Aussterben bedrohten Tierarten zu retten. Ob die türkischen Politiker und Bürokraten mit solchen Machenschaften im 21. Jahrhundert der Wissenschaft oder der kulturellen Genozid beitragen, müssen sich auch die Verantwortlichen in der EU beschäftigen. Aber mit solchen rassistischen Maßnahmen bringen sie selbst jene optimistisch eingestellten Menschen in Zweifel. Auch dieses Beispiel zeigt, wie unverbesserlich die türkischen Machthaber sind, wenn es um Kurden, Armenier und andere ethnische und religiöse Minderheiten geht. In der Türkei treten die Menschenrechtsverletzungen fast ausschließlich in Zusammenhang mit der Kurdenfrage auf. Mit halbstündigen Fernsehsendungen und privaten Kurdisch-Kurse für Erwachsene kann die Kurdenfrage nicht gelöst werden? Erst wenn die Türkei ernst- und glaubhafte Schritte in der ungelösten Kurdenfrage und für die Gleichstellung der religiösen Gemeinden eingeleitet hat, können die Brüsseler Kommissare von der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien sprechen. Die EU und die Bundesrepublik Deutschland sind eingeladen, hierzu einen kleinen Beitrag zu leisten. (März
2006) * Mehmet Sahin ist ehrenamtlicher Geschäftsführer des „Dialog-Kreises „Die Zeit ist reif für eine politische Lösung im Konflikt zwischen Türken und Kurden“. Mehr Informationen unter www.dialogkreis.de
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