Hat die Türkei die Kopenhagener Kriterien der EU tatsächlich erfüllt?

 

Von Mehmet Sahin

Seit dem EU-Gipfel in Helsinki im Dezember 1999, auf dem die Türkei als EU-Kandidatin gekürt wurde, ist inzwischen 7 Jahre vergangen. Im Laufe des EU-Annäherungsprozesses hat die Türkei über ihren Schatten gesprungen und auf der gesetzlichen Ebene Fortschritte erzielt. Viele Gesetzesvorlagen und Änderungsvorschläge zur türkischen Verfassung passierten mit großer Euphorie über Nacht das türkische Parlament. Selbst die Akteure wissen nicht wieviele Gesetze, Erlasse und Verordnungen sie im Zuge des EU-Prozesses veranlasst haben, um die Türkei der Europäischen Union ein Stück näher zu bringen.

Gesetze wurden geändert, aber die Praxis blieb aus der Strecke, weil die Köpfe der Bürokraten und vieler Politiker der alten kemalistischen Kaderschule und Geiseln der türkisch-islamischen Synthese der neuen Zeit nicht folgten oder folgen wollten. Trotzdem wurden die Harmonisierungspakete der türkischen Regierung von der EU-Kommission in ihren Fortschrittsberichten mit Lob und Tat honoriert.

Nachdem aber die Türkei am 17. Dezember 2004 auf dem EU-Gipfel in Brüssel einen Verhandlungstermin für den 3. Oktober 2005 genannt bekommen hat, lehnte man sich in Ankara zurück und atmete tief ein.

Der lange Weg von 10-15 Jahren für die volle Mitgliedschaft in die EU, die Anerkennung der griechischen Republik Zypern, Umsetzung der Gesetzte in die Tat und viele andere noch zu erledigenden und im Fortschrittsbericht der EU genannten „Kleinigkeiten“ bereiteten sehr schnell Kopfschmerzen bei den Regierungspolitikern der Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP). Eben deswegen entwickelte sich seit Dezember 2004 eine Warteschleife in Sachen EU. Die Türkei wurde diesbezüglich mehrmals von etlichen Brüsseler Diplomaten und Politiker angemahnt.

 

Kopenhagener Kriterien

Die Kopenhagener Kriterien sind die Standards und Hauptformel für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit den Kandidatenländern. Bei der Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen im Juni 1993 wurden seitens der EU “als Voraussetzung für die Mitgliedschaft“ in der Union neben „Wirtschaftliche Kriterien“ und „Sonstige Verpflichtungen“ folgende politische Kriterien festgelegt: „Eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten.“

Da die „Wirtschaftlichen Kriterien“ und „Sonstige Verpflichtungen“ nicht Gegenstand dieser Auswertung sind, möchten wir uns anhand der Definition der politischen Kriterien mit dem Stand der Demokratisierung und der Lage der religiösen und ethnischen Minderheiten in der Türkei auseinandersetzen, um zum Schluss vergleichen zu können, ob die Türkei tatsächlich die Standards der EU, die Kopenhagener Kriterien, erfüllt hat oder nicht.

Die EU meint zu dieser Frage „Ja“, „Die Türkei erfüllt die politischen Kriterien von Kopenhagen für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen hinreichend“, legt aber im Widerspruch zu dieser Aussage am 9. November 2005 einen Fortschrittsbericht voller Armutszeugnisse vor.

Einerseits einen Defizitbericht vorzulegen und andererseits zu behaupten, „die Türkei erfülle die Kopenhagener Kriterien“, zeigt zwischen wievielen Stühlen die EU-Kommissare in Brüssel sitzen.

 

Die Tatsachen sprechen eine andere Sprache

Die EU-Kommission, die der Türkei die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien bescheinigt, muss erklären in welchem anderen Kandidatenland –Bulgarien, Rumänien und Kroatien- in einem Jahr;

-         gegen Menschenrechtsorganisationen über 50 Verfahren laufen (Fortschrittsbericht 2005),

-         über 70 Intellektuelle wegen ihrer Gedanken vor Kadi stehen (FR, 06.01.06),

-         über 400 Politischandersdenkende gefoltert werden (Jahresbericht 2005 der Menschenrechtsstiftung TIHV),

-         es über 5.000 politische Gefangene gibt und im Jahre 2005 wegen Meinungsäußerung gegen 3.152 Personen Anklage erhoben wurde (Yeni Özgür Politika, 04.02.06),

-         der Gebrauch einer von 15-20 Millionen Menschen gesprochenen Sprache verboten ist und selbst um Hilfe bettelnde alte Frauen abgewiesen werden, weil sie Türkisch nicht sprechen können (General Hayri Kivrikoglu in Erzurum, Milliyet, 15.09.05),

-         Musikkassetten beschlagnahmt werden, weil sie auf einer anderen Sprache sind, als die Amtsprache oder berühmte Sängerinnen (Gülben Ergen, Yildiz Tilbe) wegen Anwendung der kurdischen Sprache im Fernsehen live angemahnt werden und dies zur Entlassungen führt (Hürriyet, 03.10.05; ANF, 08.01.06),

-         gegen die Mitglieder einer Tanzgruppe wegen Tragen der traditionellen Tracht der Kurden Anklage erhoben wird (Yüksekova, Sabah und Radikal, 20.12.05),

-         gegen politische Parteien Verbotsverfahren laufen (Fortschrittsbericht 2005),

-         über 400 Menschen durch bewaffnete Auseinandersetzungen umkamen (Yeni Özgür Politika, 04.02.06),

-         Militärangehörige Oppositionelle verschleppen und hinrichten und am helligsten Tag Bomben in Geschäftshäuser legen (Semdinli, Yüksekova und Hakkari. Alleine gingen in Semdinli, Yüksekova und Hakkari 17 Bomben hoch, Hürriyet 15.11.05),

-         Tausende Menschen in EU-Ländern um politisches Asyl bitten (Laut einer Pressemitteilung des Innenministeriums stellten im Jahre 2004 in Deutschland genau 4.148 Menschen aus der Türkei einen Asylantrag und die Zahl für 2005 betrug 2.958 Menschen)

-         Opfer der Menschenrechtsverletzungen 270 Mal vom Straßburger Menschenrechtsgerichthof Recht bekommen und vom jeweiligen Land entschädigt werden (FAZ, 225.01.06) usw.

Nicht nur dies. Es ist beschämend für die Brüsseler Diplomaten und Politiker, dass der Oberbürgermeister einer Millionenstadt wie Diyarbakir wegen einem Satz in kurdischer Sprache und Benutzung des Buchstaben „W“ in der Neujahrsbotschaft „Sersala we piroz be“ angeklagt wird und sie dazu nichts sagen. (ANF, 26.01.06)

Nicht Bulgarien, Rumänien oder Kroatien, sondern die Türkei steht im Bericht des Freedom House u.a. neben Papua, Mosambik, Uganda, Tansania, Burkina Faso, Sierra Leone, Cibuti, Äthiopien, Afghanistan, Kenia, Tonga, Liberia, Mauretanien, Burundi, Gabon, Honduras, Nigeria, Kuwait, Madagaskar, Kirgisien, Malaysia, Filipinien, Albanien, Jordanien, Bahrain, Bangladesh und Bolivien in der Liste der „zum Teil freien Länder“. (Radikal, 21.12.05, Hürriyet, 29.12.05)

Es kann sein, dass wir in der Menschenrechts- und ungelösten Kurdenfrage parteiisch sind. Jemand muss dann aber erklären, wie der Stand der religiösen Minderheiten in der Türkei ist und ob die Türkei wenigstens in diesem Bereich die Kopenhagener Kriterien erfüllt?

Wenn man aber von den religiösen Minderheiten in der Türkei spricht, darf man nicht vergessen, dass sie (Armenier, Assyrer und Griechen) auch aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit benachteiligt und diskriminiert werden.

Wo Millionen von Aleviten keine Gebetshäuser errichten dürfen, wo Kinder der Aleviten, der Christen, der Yeziden und Atheisten an den als Pflichtfach eingeführten sunnitisch-islamischen Religionsunterricht teilnehmen müssen, wo den seit Jahrhunderten bestehenden Kirchen in Istanbul geistlichen Nachwuchs verboten wird, wo fast jeder europäischen Person eine Missionartätigkeit unterstellt wird, hat das Vorgehen des türkischen Staates weder mit Säkularität und Laizität noch mit der Gleichbehandlung der Religionen zu tun.

Während die seit 40 Jahren in Deutschland lebenden türkischen Muslime innerhalb dieser kurzen Zeit laut einer Mitteilung der Deutschen Botschaft in Ankara etwa 3000 Moscheen verfügen, werden den seit Jahrhunderten in Istanbul lebenden Christen sogar Eigentumsrechte ihrer Kirchen und Immobilien aberkannt. (Laut Erziehungsminister Hüseyin Celik gibt es in Westeuropa insgesamt 5.000 Moscheen. Yeni Mesaj Internet Gazetesi, 9.10.05)

 

Zum Schluss

In welchem Land der Erde werden international verbrieften Namen der Tiere geändert, wissen wir nicht. Wir wissen lediglich, dass so etwas in der Türkei passiert. Am 5. März 2005 verbreitete die türkische Tageszeitung Hürriyet eine Meldung mit der Überschrift „Operation des Ministeriums gegen separatistische Tiere.“ Da das Ministerium für Umwelt und Forst glaubte, die unitäre Einheit des türkischen Staates würde mit den Namen einiger Tieren in Frage gestellt, hat es veranlasst, die Tiere, in deren Namen die Wörter „Kurdistan“ und „Armenien“ vorkommen, umzubenennen. So wurde der rote Fuchs „Vulpes Vulpes Kurdistanica“ in „Vulpes Vulpes“, und das wilde Schaaf „Ovis Armeniana“ in „Ovis Orien Anatolicus“ umbenannt.

Alle beiden Tierarten sind vom Aussterben bedroht und die UNDP (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen) ist seit langem damit beschäftigt, diese vom Aussterben bedrohten Tierarten zu retten.

Ob die türkischen Politiker und Bürokraten mit solchen Machenschaften im 21. Jahrhundert der Wissenschaft oder der kulturellen Genozid beitragen, müssen sich auch die Verantwortlichen in der EU beschäftigen. Aber mit solchen rassistischen Maßnahmen bringen sie selbst jene optimistisch eingestellten Menschen in Zweifel. Auch dieses Beispiel zeigt, wie unverbesserlich die türkischen Machthaber sind, wenn es um Kurden, Armenier und andere ethnische und religiöse Minderheiten geht.

In der Türkei treten die Menschenrechtsverletzungen fast ausschließlich in Zusammenhang mit der Kurdenfrage auf. Mit halbstündigen Fernsehsendungen und privaten Kurdisch-Kurse für Erwachsene kann die Kurdenfrage nicht gelöst werden? Erst wenn die Türkei ernst- und glaubhafte Schritte in der ungelösten Kurdenfrage und für die Gleichstellung der religiösen Gemeinden eingeleitet hat, können die Brüsseler Kommissare von der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien sprechen.

Die EU und die Bundesrepublik Deutschland sind eingeladen, hierzu einen kleinen Beitrag zu leisten.

(März 2006)

* Mehmet Sahin ist ehrenamtlicher Geschäftsführer des „Dialog-Kreises „Die Zeit ist reif für eine politische Lösung im Konflikt zwischen Türken und Kurden“. Mehr Informationen unter www.dialogkreis.de

 

 

 

 

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