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Neuerscheinung Wie
frei ist die kurdische Sprache Memo Sahin (Hg.)
Mit
Beiträgen von Jutta Hermanns, Mustafa Akgün, Sabine Skubsch und Günay
Aslan sowie mit einem
Dokumentationsteil. „Die
UN-Generalversammlung hat das Jahr 2008 zum Internationalen Jahr der
Sprachen erklärt. Es soll die Bedeutung der sprachlichen und kulturellen
Vielfalt hervorheben und mit weltweiten Projekten fördern. Die UNESCO ist
die federführende Organisation im System der Vereinten Nationen für das
Internationale Jahr der Sprachen. Das
zunehmende Verschwinden insbesondere kleiner Sprachen bedroht die Vielfalt
kultureller Ausdrucksformen. Die Sprache eines Volkes spiegelt das
traditionelle Wissen über Umwelt und Kultur ihrer Träger wider. Der
Untergang einer Sprache bedeutet damit auch den unwiederbringlichen Verlust
dieses Wissens und dieser Kultur… Im
Rahmen des Internationalen Jahrs der Sprachen sind Regierungen,
UN-Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Bildungs- und
Kultureinrichtungen dazu eingeladen, ihre Aktivitäten zur Förderung und
zum Schutz des Kulturgutes Sprache und insbesondere der bedrohten Sprachen
auszubauen… So
steht es auf dem Papier der Weltorganisation. Die Praxis aber sieht z.B. in
der Türkei ganz anders aus. In der Dokumentation sind einige Beispiele über
den Stand der kurdischen Sprache im EU-Kandidatenland Türkei
zusammengestellt. Auch im von der UN erklärten ‚Internationalen Jahr der
Sprachen’ dürfen etwa 20 Mio. KurdInnen von universellen Grundrechten,
wie etwa freie Anwendung ihrer Muttersprache, kein Gebrauch machen. Kurdisch
sprechen wird geahndet und jedes Jahr werden Millionen von kurdischen
Kindern nicht auf ihre Muttersprache, sondern in einer Fremdsprache
eingeschult, d.h. sie sind einer beispiellosen Zwangassimilierung
ausgesetzt. Ob dies ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt oder
gar mit kulturellem Genozid bezeichnet werden darf, mögen die Politiker und
Bürokraten in höheren Etagen der Weltpolitik beurteilen. Eines steht aber
schon jetzt fest: Millionen von KurdInnen sind gegen die willkürlichen und
beispiellosen Machenschaften des türkischen Staates aufgestanden und kämpfen
mit allen möglichen demokratischen Mitteln für die Freiheit der kurdischen
Sprache im Alltag, in der Schule und Öffentlichkeit. Die
UN, UNESCO, UNICEF und die EU sind eingeladen, ihrer Aufgabe gerecht zu
werden und hierzu einen kleinen Beitrag zu leisten.“ Zu
Beziehen über Pro Humanitate, ISBN: 3-933884-11-X, Einige Auszüge aus der
Dokumentation: Wie
frei ist die kurdische Sprache im EU-Kandidatenland Türkei? Kampagne für die freie
Anwendung der kurdischen Sprache in allen Bereichen des öffentlichen Lebens Mit dem
Schulbeginn am 8. September 2008 startete die Bewegung für die kurdische
Sprache und Erziehung (TZP) eine breit angelegte Kampagne für die Anwendung
der kurdischen Sprache in allen Bereichen des öffentlichen Lebens und die
Erziehung in kurdischer Sprache. Zu diesem Zweck wurden in fast allen Städten
Kurdistans Schulen boykottiert, und Kundgebungen abgehalten. An den
Aktivitäten nehmen tagtäglich Tausende KurdInnen teil. Diyarbakir, Van,
Batman, Hakkari, Viransehir, Bismil, Tatvan, Bingöl, Bitlis sind einige Städte,
in denen KurdInnen auf die Straße gingen. Bei den Kundgebungen wird die türkische
Regierung dazu aufgefordert, von ihrer „unzeitgemäßen und reaktionären
Politik“ zum Thema Muttersprache Abstand zu nehmen. In Redebeiträgen wird
darauf aufmerksam gemacht, daß eine offizielle Anerkennung der kurdischen
Sprache der türkischen Sprache keinen Schaden zufügen würde. Einige
Forderungen der Initiatoren:
Politiker Miroglu darf fünf
Jahre nicht Kurdisch sprechen Weil
Orhan Miroglu während einer Wahlveranstaltung in Mersin
Kurdisch gesprochen hat, wo er für die Parlamentswahlen am 22. Juli
2007 als Unabhängiger kandidiert hatte, wurde er verurteilt. Die
Urteilsbegründung und die Höhe der Haftstrafe wurden nicht bekannt
gegeben. Wenn er in den nächsten fünf Jahren dieselbe Tat nicht
wiederholen würde, würde das Urteil aufgehoben. Ansonsten wird das Gericht
die Urteilsbegründung und die Höhe der Haftstrafe bekannt geben und er
muss dann ins Gefängnis. Miroglu
sagte: „Dieses Urteil bedeutet faktisch, dass ich in den nächsten fünf
Jahren nicht Kurdisch sprechen darf und dies wird wie ein Damoklesschwert über
mir schweben. (www.Kurdistan-Post.org,
13.9.08; Bianet) Kurdischer Schüler Rêzan Bilir: „Ich
werde wieder meine Muttersprache zu Hause lassen und in die Schule gehen.
Unsere Lehrer werden wieder mit uns in einer Fremdsprache reden. Versetzt
Euch in meine Lage und denkt nach, über die Schwierigkeiten, denen wir
ausgesetzt sind. Wir sind kurdische Kinder und unsere Muttersprache ist
Kurdisch. Ist dies die Geschwisterlichkeit?“ (Yeni Özgür Politika,
9.9.08) Rozerîn, die kein Türkisch
kann, muss in die türkische Schule: „Schule wird in kurdischer Sprache
Spaß machen“ Rozerîn
Özel, 7 Jahre, Kiziltepe/Mardin: „Wenn ich in die Schule gehe, schäme
ich mich, weil ich kein Türkisch kann. Ich habe ständig Angst. Ich habe
Angst, dass mein Lehrer mich fragt und ich nicht antworten kann. Dann überlege
ich, wie ich überhaupt antworten könnte. Und was er sagt und erzählt,
verstehe ich nicht. Weil ich nichts verstehe, habe ich Angst, dass ich in
der Schule versage…“ (Yeni Özgür Politika, 13.9.08) Kurdische Kinder fordern die freie Anwendung der
kurdischen Sprache
Verurteilungen aufgrund der Forderung nach Erziehung
in der kurdischen Muttersprache 4
Studenten wurden je zu 6 Jahren und 3 Monaten, und 2 Studenten wurden je zu
3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Wenn schon die Forderung nach
„Erziehung in Kurdisch“ zu solchen Gefängnisstrafen führt, so kann man
sich leicht ausmalen, was es bedeutet, in der Schule oder in den Behörden
Kurdisch zu sprechen! (Yeni Özgür Politika, 17.5.08) Kurdisch sprechen wird geahndet In Istanbul
wurden 20 Bauarbeiter entlassen, weil sie untereinander Kurdisch gesprochen
haben. Weil Haci
Itek in Izmir in seinem Auto kurdische Musik hörte, wurde er mit einer
Geldbuße in Höhe von 55,00 Türkischen Lira bestraft. (Yeni Özgür
Politika, 27.8.08) Kurdisch bei Gefängnisbesuchen verboten Da Azize
Aslan nicht Türkisch kann, hat sie während eines Gefängnisbesuchs in
Sincan bei Ankara mit ihrem gefangenen Sohn Kurdisch gesprochen. Aufgrund
dieses „Vergehens“ wurde der Besuch vorzeitig beendet. Seit einem Monat
kann sie mit ihrem Sohn nicht kommunizieren. (Yeni Özgür Politika, 8.9.089 Gegen Kurdischverbot auf kurdisch agieren Aus
Protest gegen das Verbot des Gebrauchs der kurdischen Sprache in den Gefängnissen
haben die PKK-Gefangenen im D-Typ-Gefängnis in Diyarbakir angekündigt, ab
sofort bei allen offiziellen Gelegenheiten nur noch kurdisch zu sprechen. In
den Gefängnissen in der Türkei werden immer mehr Fälle bekannt, bei denen
der Gebrauch der kurdischen Sprache zu Repressionen führte. Kurdische
Zeitungen und Zeitschriften werden verboten, Gespräche mit Besuchern auf
kurdisch unterbunden – auch wenn die Betroffenen keine andere gemeinsame
Sprache habe. So werden neuerdings auch Telefongespräche über ein
elektronisches System automatisch unterbrochen, wenn kurdisch gesprochen
wird. Die Gefangenen werden mit Bunkerstrafen, Brief- und Besuchsverboten
belegt. Die
PKK-Gefangenen in Diyarbakir wollen daher in die Offensive gehen und ab
sofort vor Gericht und bei allen offiziellen Gelegenheiten, so etwa im
Schriftverkehr mit Anstaltsverwaltung, ausschließlich kurdisch sprechen und
schreiben. (Yeni
Özgür Politika, 2.9.08, ISKU) Kurdische Namen verboten Aufgrund
ihrer kurdischen Namen wurden alleine in der Provinz Diyarbakir Verfahren
gegen 1558 Kinder in den Jahren 2006 und 2007 eingeleitet. (Yeni
Özgür Politika, 3.6.08) In Kumluca
bei Antalya wurden die Namen vom 18monatigen Roberd und 2jährigen Robin
nicht eingetragen und keine Ausweise ausgestellt. (Yeni
Özgür Politika, 29.5.08) Der Vorname
Welat (Heimat) für das Neugeborene eines Ehepaares wurde von Standesamt in
Diyarbakir nicht eingetragen. (Yeni Özgür Politika, 5.9.08) Zu den
verbotenen Vornamen gehören auch Beybûn (Kamille), Berfîn (Schneeglöckchen),
Nefel (Klee), Darasîn (Grüner Baum). Die Kommune Kayapinar in Diyarbakir
hat fünf Parkanlagen eingerichtet und benannte sie mit kurdischen Pflanzen-
bzw. Blumennamen. Gulistan (Rosengarten), Beybûn (Kamille), Berfîn
(Schneeglöckchen), Nefel (Klee) und Darasîn (Grüner Baum). Der Gouverneur
von Diyarbakir Avni Mutlu verweigerte die Eintragung der Namen der vier
Parkanlagen. Weil die Türken den Namen Gulistan mitbenutzen, wurde nur
dieser Name eingetragen. Die Übrigen, bei denen die verbotenen Buchstaben
„W, Q und X“ nicht vorkommen, wurden dennoch abgelehnt. (Yeni
Özgür Politika, 14.7.08)
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