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CZ-Gericht
verurteilt Kurden deutscher Nationalität trotz Schuldlosigkeit
Sissy Danninger
Die
Verkündung des Urteils und des Strafausmaßes waren ein Schock für den
Angeklagten, dessen Familie und die Freunde - unter ihnen das tschechische
Helsinki-Komitee, die Charta 77-Stiftung, Aktion Courage, Amnesty
International, den tschechischen PEN-Club und nicht zuletzt den früheren Präsidenten
Vaclav Havel. Am
29. März 2007 verurteilte das Prager Bezirksgericht 4 Dr.Yekta Uzunoglu
(54), einen gebürtigen türkischen Kurden, der seit den 1970er Jahren in
der Tschechischen Republik lebt und seit der Mitte der 1990er Jahre die
deutsche Staatsbürgerschaft hat, zu zwei Jahren Gefängnis auf fünf Jahre
bedingt. Er wurde für Verbrechen schuldig gesprochen, die er nie begangen
hat - was sogar sein angebliches Opfer nun öffentlich vor Gericht bestätigte. Für
den Arzt, Menschenrechts-Aktivisten und Autor und für seine Unterstützer
ist dieser offensichtliche Justizirrtum in der jungen Tschechischen Republik
durchaus beabsichtigt und nicht auf den „Einzelfall Uzunoglu“ beschränkt.
Er ist in ihren Augen symptomatisch für ein Erbe der alten, kommunistischen
Systeme in Polizei und Gerichtsbarkeit, die immer noch nicht überwunden
sind. Uzunoglu
ist entschlossen, den Kampf um sein Recht fortzusetzen, nicht nur, um seinen
guten Ruf wieder herzustellen und seine Schuldlosigkeit anerkannt zu
bekommen, sondern auch, um einen Beitrag zur Wiederherstellung des
Vertrauens der Öffentlichkeit in die Exekutive und die Gerechtigkeit in
seiner zweiten Heimat zu leisten. Sollte es nötig sein, will er mit seinem
Fall bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen, versichert
er. Sein
kafkaesker Leidensweg begann 1994 vor dem Hintergrund wirtschaftlichen
Wettbewerbs um tschechische Auslandsinvestitionen. Damals als Geschäftsmann
tätig, wurde er von der tschechischen Firma Skoda um Hilfe bei
Verhandlungen zur Errichtung eines Wasserkraftwerks in der Türkei ersucht.
Er war dabei erfolgreich. Kurz vor dem Durchbruch erhielt er allerdings eine
Drohung von einem Mitglied der konkurrierenden Firma Skoda-Export. Uzunoglu
ignorierte sie und machte weiter, bis er am 13. September 1994 verhaftet und
einer ganzen Reihe von Verbrechen beschuldigt wurde: „Folter, Einschränkung
der persönlichen Freiheit, Mord-Komplott, Betrug,
Raub und illegaler
Waffenbesitz“, wie Amnesty International (ai) in einer „Öffentlichen
Erklärung“ auflistet. Sie wurde übrigens von ai-London am 28. März 2007
herausgegeben, am Tag vor dem Urteilsspruch. Uzunoglu musste jedenfalls bis
zu seiner Entlassung am 12. März 1997 mehr als zweieinhalb Jahre im Gefängnis
verbringen. Bis heute wartet ai auf „Detailinformationen über allfällige
Untersuchungen“ im Gefolge der von Uzunoglu selbst erhobenen Vorwürfe von
Folter und Misshandlung in dieser Haftzeit. Noch
während er in Untersuchungshaft saß, erhielt der frühere freiwillige
Mitarbeiter von ai-Deutschland und der „Ärzte ohne Grenzen“ die
deutsche Staatsbürgerschaft. Die entsprechenden Unterlagen wurden ihm in
seinem tschechischen Gefängnis übergeben. Nach und nach wurden die meisten
gegen ihn erhobenen Beschuldigungen wegen Mangels an Beweisen bis kurz nach
seiner Haftentlassung fallengelassen. Jene wegen Folter und Einschränkung
der persönlichen Freiheit blieben allerdings aufrecht. Weil Uzunoglu auch
von diesen offiziell freigesprochen werden wollte, ging er nicht nach
Deutschland, sondern blieb. Seine
Entschlossenheit, die Tschechische Republik nicht zu verlassen, wurde auch
nicht erschüttert, als das tschechische Justizministerium im Jänner 2003
versuchte, ihn und das Verfahren in die Türkei zu verlegen - genau in jenes
Land, aus dem er vor Verfolgung wegen seiner humanitären Arbeit für Kurden
in den frühen 1970er Jahren hatte fliehen müssen. Das Manöver schlug
fehl: Die türkischen Behörden nahmen Uzunoglu nur den Pass ab und
hinderten ihn an der Einreise, wie ein im März 2006 von Freunden unter dem
Titel „Wir klagen an“ veröffentlichter Offener Brief berichtet. Bis
dato haben ihn 240 Personen unterschrieben, unter ihnen Vaclav Havel, Jelena
Bonner, Karel Schwarzenberg und viele andere besorgten tschechischen Bürger. In
Prag begann schließlich die Hauptverhandlung über Uzunoglus Berufung am
25. Juni 2004, dokumentiert ai. Das Verfahren zog sich neuerlich in die Länge,
weil das angebliche Folteropfer Göksel Otan wiederholt nicht vor Gericht
erschien. Tschechischen Medienberichten zufolge ist dieser Mann ein Türke,
der in der kommunistischen Ära mit der Geheimpolizei zusammengearbeitet
hat. Anfang Oktober 2006 widerrief er immerhin seine ursprünglichen
Behauptungen und sagte, Uzunoglu habe ihn weder entführt noch gefoltert und
sei bei den Folterungen auch nicht anwesend gewesen. Die
Schlussverhandlung begann am 27. März 2007. Zwei Tage später sprach
Richter Viteslav Rasik Yekta Uzunoglu schuldig. +++ Die
tschechischen Freunde und Unterstützer von Dr. Yekta Uzunoglu sind zutiefst
entmutigt, weil all ihre Bemühungen in diesem Ringen um Gerechtigkeit
inklusive Hungerstreiks vergeblich waren. Deshalb bitten sie nun auf
internationaler Ebene um Hilfe und Unterstützung für ihre Sache. Möglich
ist Hilfe durch Veröffentlichung dieser Information, Weiterleitung an
Freunde, Kontakte zu Angehörigen der tschechischen Eliten von Politik und
Justizwesen über offizielle oder informelle Kanäle ... Prag,
Wien, im Mai 2007 Sissy
Danninger Freie
Journalistin Wien danninger2@hotmail.com Weitere
Informationen: Prof.
Dr. František Janouch, Präsident, Charta 77-Stiftung Dr.
Yekta Uzunoglu Website:
www.uzunoglu.info
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