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Die
Türkei ist weiterhin für Europa nicht tragbar!
"Sprachprozess" gegen Kurden mit hohen Freiheitsstrafen
abgeschlossen
Göttingen/Bonn/Ankara, den 16 Februar 2007
Die 13 kurdischen Politiker, die nach dem türkischen Parteiengesetz wegen
des Sprechens der kurdischen Sprache während ihres Kongresses am 4. Januar
2004 und der aus diesem Anlass versendeten Einladungskarten nicht nur in Türkisch,
sondern auch in Kurdisch am 14. Februar 2007 zum zehnten Mal in Ankara vor
Gericht standen, wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt.
5 von ihnen erhielten 1 Jahr Gefängnisstrafe, 8 wurden zu 6 Monaten
Freiheitsstrafe, verurteilt. Die einjährige Gefängnisstrafe des
ehemaligen Vorsitzenden der Partei, A. Malik Firat, wurde wegen seines
Alters zu einer hohen Geldstrafe umgewandelt. Die Verurteilten verkündeten
nach dem Prozess, dass dieses Urteil gegen internationales Recht und die
EU-Kriterien verstoße und sie sich zunächst an das Verfassungsgericht und
anschließend an den Europäischen Menschenrechts-gerichtshof wenden würden.
Bezugnehmend auf die gemeinsame Pressemitteilung der Gesellschaft fr
bedrohte Vlker (GfbV) und des Internationalen Zentrums für Menschenrechte
der Kurden (IMK e.V.) vom 15. Dezember 2006 wiederholen wir unseren Vorwurf
gegen die türkische Regierung, dass ein Staat, der seinen Bürgern
mit Strafe droht, nur weil sie Angehörige ihres eigenen Volkes in ihrer
eigenen Sprache begrüßen, nicht in die EU passt.
Wir fordern die Bundesregierung auf, die EU-Beitrittsverhandlungen mit der
Trkei abzubrechen, solange sie ihre diskriminierenden Gesetzte gegen Kurden
und andere Minderheiten nicht revidiert.
gez. Tilman Zülch (Generalsekretär der GfbV)
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